Süßkirschenblüten

Neues aus dem Ortsgemeinderat Dittweiler

Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.
Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seinerSitzung am 29.02.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
Vertragsabschluss zum neuen Entschuldungsprogramm des Landes PEK-RP
(Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz

Die Ortsgemeinde Dittweiler nimmt am Entschuldungsprogramm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) teil und stimmt dem hierzu vom Land vorgelegten Vertragsentwurf zu. Der Ortsbürgermeister Winfried Cloß wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
Austausch der Rauchmelde- und Hausalarmanlage im Bürgerhaus Dittweiler
Die Firma Brandschutzservice Kuntz erhält den Auftrag zur Lieferung und Montage einer neuen Rauchmelde- und Hausalarmanlage im Bürgerhaus Dittweiler zum Angebotspreis von 4.745,72 €.
Austausch der Rauchmelde- und Hausalarmanlage im Kindergarten Blütenzauber
Die Firma Brandschutzservice Stefan Kuntz erhält den Auftrag zur Lieferung und Montage einer neuen Rauchmelde- und Hausalarmanlage im Kindergarten Blütenzauber in Dittweiler zum Angebotspreis von 5.056,31 €.
Verkehrsanlage„ Gehwegeausbau L355“;
Sachstandsinfo & Beauftragung weitere Leistungsphasen

Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung, entscheidet sich der Ortsgemeinderat Dittweiler gegen den geplanten Gehwegausbau L355 und damit gegen das Gemeinschaftsprojekt.
Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. §94 Abs. 3 GemO
Der Ortsgemeinderat nimmt die Geldspende von Frau Jendralski in Höhe von 200,00€ für die Kita Blütenzauber an und bedankt sich herzlich bei der Spenderin.
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035
Zustimmung der Ortsgemeinde gem. § 67 Abs. 2 GemO

Die Ortsgemeinde stimmt der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 gem. § 67 Abs. 2 GemO zu.
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes“ - Ausweisung von Habitatbäumen, -baumanwärtern und Stilllegungsflächen
Dem Forstamt Kusel wird die Aufgabe übertragen, einen Forstsachverständigen zur Ausweisung von Habitatbäumen, -baumanwärtern und Stilllegungsflächen zu beauftragen
nicht öffentlich
Pachtangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt über eine Pachtangelegenheit.