Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.07.2023 folgenden Beschluss zur Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Dittweiler gefasst, der hiermit bekannt gemacht wird. Der Geltungsbereich kann beigefügter Karte entnommen werden.
Der Verbandsgemeinderat fasst gem. § 1 Abs. 3 § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Dittweiler. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Schönenberg-Kübelberg, den 29.07.2023
I.V. gez. Jentsch, Beigeordnete