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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 09. Februar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Dittweiler sind zwölf
Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur
eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats
kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten
Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung
muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede
Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem
Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach
Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht
mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter
Herrn Ortsbürgermeister Winfried Cloß, St. Wendeler Straße 27, 66903 Dittweiler
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 SchönenbergKübelberg, Zimmer-Nr. S1-3.03
einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind dem
Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters,
Herrn Ortsbürgermeister Winfried Cloß, St. Wendeler Straße 27, 66903 Dittweiler
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 SchönenbergKübelberg, Zimmer-Nr. S1-3.03
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,
ab.
V.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von
Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeitsoder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG).
Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).
Dittweiler, den 02. März 2024
gez. Winfried Cloß
Ortsbürgermeister und Wahlleiter