Der Planentwurf zum Bebauungsplan lag in der Zeit vom 17.01.2022 bis zum 17.02.2022 öffentlich aus. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Nach- bargemeinden, Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Aufgrund der eingegangenen Stellungsnahmen sind u.a. weitere Verfahren notwendig:
- Bewertung der Hangstabilität und eine erdstatische Berechnung
- Aufgrund des Straßenverlaufs speziell am Wendehammer wird die Festsetzung des Bebauungsplanes bzgl. Einfriedungen und Stützwände ergänzt.
- Es müssen ökologische Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Hierzu wird in Abstimmung mit der unteren Landesbehörde ein Öko-Konto für die Ortsgemeinde über zusammenhängende Flächen entwickelt und angelegt.