Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.
Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
Vorwegbeschluss über die Höhe der Realsteuerhebesätze für den Haushalt 2023/2024
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Hebesätze der Realsteuern für den Haushalt 2023/2024 wie folgt festzusetzen.
Grundsteuer A: 360 v. H. (bisher 360 v. H. – Nivellierungssatz 345 v. H.)
Grundsteuer B: 489 v.H. (bisher 410 v.H. – Nivellierungssatz 465 v.H.)
Gewerbesteuer 400 v. H. (bisher 365 v. H. – Nivellierungssatz 380 v. H.)
Ausbau der Erneuerbaren Energien; Errichtung eines Energieparks auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Dittweiler
Der Ortsgemeinderat Dittweiler kann sich grundsätzlich die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage und eines Windparks auf dem Gemeindegebiet vorstellen, sofern für solche Projekte vorrangig gemeindeeigene Grundstücke in Anspruch genommen werden. Aufgrund der voraussichtlich deutlich höheren Wertschöpfung beschließt der Ortsgemeinderat, das Projekt der PIONEXT Service GmbH & Co.KG, das die Errichtung eines Energieparks, einem Kombiprojekt aus einer PV-Freiflächenanlage mit ca. 26 MWp und einem Windpark mit vier Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von 28,8 MW vorsieht, weiterzuverfolgen. Ortsbürgermeister Cloß wird beauftragt, die das Projekt betreffenden weiteren Gespräche mit der Fa. PIONEXT Service GmbH & Co.KG zu führen und die mit der Ortsgemeinde Dittweiler noch zu schließenden Gestattungsverträge dem Ortsgemeinderat zum gegebenen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit dem angestrebten Energiepark-Projekt leistet die Ortsgemeinde Dittweiler einen nicht unerheblichen Beitrag zur Energiewende. Mit Blick auf die Flächeninanspruchnahme und weitere Konfliktfelder, wie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beschließt der Ortsgemeinderat, im Falle einer Realisierung des Energiepark-Projektes keinen weiteren Zubau mehr zuzulassen.
Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP)
Die Ortsgemeinde Dittweiler tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandel folgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
· Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
· Errichtung einer E-Ladesäule
· Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung einer PV-Freiflächenanlage und für Windkraft
· Energiespeicher zum Eigenverbrauch für die PV-Anlage im Kindergarten
· Installation einer Wärmepumpe mit Pufferspeicher im Kindergarten
Auf dieser Basis wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt,
· die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
· in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Dittweiler zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
· entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.
Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. §94 Abs.3 GemO
Der Ortsgemeinderat nimmt die Geldspende von Herrn Nikolaus, im Namen der ehemaligen Konzertgesellschaft „Die Alt Welt“, in Höhe von 900,00 € und die Geldspende von Frau Schmidt in Höhe von 115,00 € an und bedankt sich herzlich bei den Spendern.
Beratung und Beschlussvorlage über den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages mit den Pfalzwerken
Der Ortsgemeinderat Dittweiler beschließt die Eigentumsübertragung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf die Ortsgemeinde Dittweiler. Dem neuen Rahmenvertrag wird zugestimmt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den neuen Straßenbeleuchtungsvertrag mit den Pfalzwerken abzuschließen.
Baumkataster - Pflegemaßnahmen 2023
Die Verwaltung wird ermächtigt, der Fa. Simon & Bosslet aus Illingen den Auftrag für die Durchführung der Pflegemaßnahmen zu erteilen.