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Süßkirschenblüten

Neues aus dem Ortsgemeinderat Dittweiler

Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse. Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

nicht öffentlich
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat beschließt über eine Vertragsangelegenheit.

öffentlich
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mehrfamilienhäuser Blech“;

a) Aufstellungsbeschluss
b) Zustimmung zum Planentwurf
c) Weiteres Verfahren

Zu a)
Der Ortsgemeinderat fasst gem. §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhäuser Blech“. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt; d.h. der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, auf die frühzeitige Offenlage
wird verzichtet. Der Geltungsbereich ist der originalen Niederschrift zu entnehmen.

Zu b)
Der Ortsgemeinderat stimmt der vorgestellten Planung zu.

Zu c)
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung das Beteiligungsverfahren einzuleiten.

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem
1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
b) Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1.
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
b) Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung. Die Verwaltung soll alles Weitere veranlassen.
Klimaangepasstes Waldmanagement (Stilllegungsfläche)
Den durch das Forstamt ermittelten Stilllegungsflächen entsprechend der Förderprogrammrichtlinien Klimaangepasstes Waldmanagement wird teilweise zugestimmt. Die gewünschten Änderungen können der originalen Niederschrift entnommen werden.

Einbau eines Kanalrauchmelders in die bestehende Lüftungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus; Auftragsvergabe Die Firma Brack-Heizungsbau GmbH aus Heusweiler erhält den Auftrag für den Einbau des Kanalrauchmelders in die bestehende Lüftungsanlage im DGH entweder zum Gesamtpreis i. H. v. 1.539,61 € brutto (Position 1 des Angebots) oder zum Gesamtpreis i. H. v. 1.556,45 € (Position 2 des Angebots).