Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seiner Sitzung am 26.05.2024 folgenden Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhäuser Blech“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst, der hiermit bekannt gemacht wird.
Der betroffene Planbereich ist der Kartendarstellung zu entnehmen.
Der Ortsgemeinderat fasst gem. §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhäuser Blech“. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt; d.h. der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, auf die frühzeitige Offenlage
wird verzichtet. Der Geltungsbereich ist beigefügtem Lageplan zu entnehmen.
Dittweiler, den 29.06.2024
Winfried Cloß
Ortsbürgermeister