Süßkirschenblüten

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 BauGB -Beteiligung der Öffentlichkeit

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mehrfamilienhäuser Blech“, Ortsgemeinde Dittweiler
Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhäuser Blech“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem Lageplan entnommen werden.
Der Planentwurf sowie die textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Fachbeitrag zum Artenschutz liegen bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Gebäude Rathaus Waldmohr, Zimmer Nr. W1-2.04, Rathausstraße 14, Waldmohr in der Zeit vom 08.07.2024 bis zum 08.08.2024 zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann zu den allgemeinen Dienstzeiten von montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen. Weiterhin können die Unterlagen im Internet unter https://www.vgog.de/auslegungen und im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden. Gem. § 3 Abs.2 BauGB können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal mündlich, per E-Mail (vg-oberes-glantal@poststelle.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 SchönenbergKübelberg) oder durch Fax (Fax: 06373/50422100) zum Planvorentwurf eingereicht werden. Nicht fristgerecht, d.h. nach dem 08.08.2024 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nicht berücksichtigt werden.
Dittweiler, den 29.06.2024
gez. Cloß
Ortsbürgermeister