Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse. Der Ortsgemeinderat Dittweiler hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlich
Konzeption des Landkreises Kusel zum Sozialraumbudget; hier: Vereinbarung von Kita-Netzwerk-Verbünden
Der Gemeinderat beschließt, sich dem Netzwerkverbund des Landkreises Kusel anzuschließen.
Beschluss der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Dittweiler
Dem Entwurf der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Dittweiler wird in vorgelegter Form zugestimmt.
Satzung der Ortsgemeinde Dittweiler über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B (Hebesatzsatzung) in der vorliegenden Fassung. Für die Grundsteuer A wird der Hebesatz für das Jahr 2025 auf 360 v. H. und für die Grundsteuer B auf 600 v. H. festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.
Winterdienst 2024/2025
Die Ortsgemeinde Dittweiler beauftragt die Fa. Green Power, Stefan Mootz mit der Durchführung des Winterdienstes nach dem vorliegenden Räum - und Streuplan. Das vorliegende Angebot 120,00 € / Std + 7,50 € je 25 kg Streusalz wird angenommen.
Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. §94 Abs. 3 GemO
Der Ortsgemeinderat nimmt die Geldspende der Volksbank Kaiserslautern e.G. in Höhe von 500,00€ für die Kita an und bedankt sich herzlich bei dem Spender.